Aufgrund der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gelten ab sofort neue Regelungen in allen PROMNITZ Standorten.
Aufgrund der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gelten ab sofort folgende Regelungen in allen PROMNITZ Standorten:
Sie kommen mit einer Verordnung bzw. einem Rezept zur Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie?
In diesem Fall müssen Sie keinen Nachweis bezüglich Ihres Impfstatus oder einen Negativtest vorweisen.
Es gilt sozusagen die 0G-Regel.
Sie wollen eine nicht-ärztlich verordnete Maßnahme in unserem Haus durchführen?
Für alle Anwendungen und Maßnahmen ohne ärztliche Verordnung (wie z. B. Präventionskurse, Zehnerkarten, Massagen) gilt ab sofort in allen Standorten die 2G-Regel.
Zeigen Sie bitte unaufgefordert Ihren Impfstatus oder Genesungsnachweis vor.
Rehasport und Funktionstraining
Bis auf weiteres bestehen wir auf die 3G-Regel trotz ärztlich verordnetem Rehasport oder Funktionstraining in unseren Sporträumen.
Aquafitness
Für Potsdam gilt:
3G mit ärztlicher Verordnung
2G ohne ärztliche Verordnung
Für Brandenburg an der Havel gilt:
2G – für alle.
Wir bitten Sie diese Regeln zu beachten.
Änderungen vorbehalten.