Der Begriff Ergotherapie stammt aus dem Griechischen und besagt so viel wie: „Gesundung durch Handeln und Arbeiten„.
Die Zielsetzung therapeutischer Arbeit in der Ergotherapie liegt im allgemeinen im Erreichen der größtmöglichen Selbständigkeit des Patienten in seinem privaten, sozialen und beruflichen Umfeld. Dabei kommt der Patientenschulung und ggf. Angehörigenberatung eine wichtige Rolle zu. Die ergotherapeutische Behandlung beginnt mit ausführlicher Befunderhebung und fachspezifischer Diagnostik. Diese sind die Grundlage für die individuellen therapeutischen Maßnahmen und Rehabilitationsziele.
Mit Hilfe der Ergotherapie finden Kinder und Erwachsene zu Ihren sensorischen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten zurück.
„Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind. Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähig im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.“ (DVE 08/2007)
Bei welchen Beschwerden und Erkrankungen ist Ergotherapie anzuwenden?
- Menschen mit angeborenen körperlichen Schädigungen
- Menschen mit angeborenen geistigen Schädigungen
- Menschen mit rheumatischen Erkrankungen
- Kinder mit Verhaltens- oder Entwicklungsstörungen
- Personen mit massiven neurologischen Störungen, z. B. nach einem Unfall oder neurologischen Erkrankungen
- Menschen mit orthopädischen Erkrankungen und/oder orthopädischem Verschleiß
- Personen mit Störungen der Koordination, der Aufmerksamkeit, der Reaktion, der Merkfähigkeit, des Gleichgewichtes oder der Grob- bzw. Feinmotorik
- Menschen mit Alterserkrankungen wie Parkinson oder Alzheimer
- Menschen mit Multipler Sklerose
- Personen mit psychiatrischen und psychosomatischen Erkrankungen
Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und wird von Ärzten verordnet.
Die Kosten für die Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.