Ja, zu Beginn einer Behandlung ist eine ärztliche Diagnose nötig. Weiterführend können wir dann auch ohne ein Rezept arbeiten – wir beraten Sie gern.

Für Entspannungsmassagen wiederum wird keinerlei Rezept vom Arzt benötigt. Diese können Sie ohne diesen organisatorischen Aufwand bei uns vereinbaren:

Brandenburg an der Havel (kontakt@promnitz.de / 0 33 81 – 70 19 64) oder
Potsdam (potsdam@promnitz.de / 0 331 – 90 06 99 90).

Grundsätzlich sollten Sie schnellst möglich nach der Ausstellung mit der Praxis Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Bei gesetzlich Versicherten muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Rezeptausstellung begonnen werden, außer Ihr Arzt hat einen dringlichen Behandlungsbedarf erbeten.

Wenn Sie physiotherapeutische Behandlungen bekommen, benötigen Sie ein großes, sowie ein kleines Handtuch. Für den Sportraum sind Sportbekleidung, die passenden Schuhe, ein großes Handtuch, sowie ein Getränk mitzubringen. Für die Durchführung von Ergotherapie und logopädischen Behandlungen müssen Sie keinerlei Materialien mitbringen.

Dies ist abhängig vom Umfang der Behandlung. In der Regel dauern die Termine zwischen 10 Min und 60 Min. Die genaue Dauer der Behandlung können Sie an unserer Rezeption erfragen.

Ja. Dazu benötigen Sie ein Privatrezept. Bitte sprechen Sie uns im Vorfeld darauf an um für Sie die beste Variante auswählen zu können.

Sollten Sie aus einem wichtigen Grund einen Termin nicht einhalten können, teilen Sie uns dies bitte so rechtzeitig wie möglich mit, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin. Gerne per eMail oder Telefon. Oft haben wir eine sehr lange „Warteliste“ und können so freiwerdende Termine an andere Patienten vergeben.

Ja, wir kommen auch zu Ihnen nach Haus. Der Hausbesuch muss jedoch auf dem Rezept vermerkt sein.

Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Ihre Behandlung fast vollumfänglich. Sie als Versicherter Zahlen lediglich eine Zuzahlung von 10 Euro + 10% von Rezeptwert. Sollten Sie von der Heilmittelzuzahlung befreit sein, legen Sie Ihren Befreiungsausweis bitte selbstständig in der Praxis vor.

Als Privatversicherter kommt es ganz auf Ihren persönlichen Versicherungsvertrag an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Wichtige Informationen für Privatversicherte Personen:

 

Sie haben sich entschieden, die Leistungen unserer Praxis für sich und Ihre Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Die Preise für unsere therapeutischen Leistungen orientieren sich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebühTh).

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für die Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Daher werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und Ihren Patienten vereinbart werden. Diese Übersicht bildet damit die Basis der Honorarabrechnung in unserer Praxis. Leider versuchen die privaten Krankenversicherungen vermehrt, die Erstattungen im Heilmittelbereich zu senken. Teilweise erhalten Patienten Schreiben, in denen behauptet wird, der Therapeut sei zu teuer und man könne nur Behandlungen auf Preisniveau des Beihilfesatzes abrechnen. Die Realität ist allerdings, dass die gesetzlichen Krankenkassen jedes Jahr ihre Honorare um wenige Prozente erhöhen, die Beihilfeverordnung des Bundes ist jedoch im Jahr 2018 zum ersten Mal seit über zwanzig Jahren angepasst worden. Immer noch liegen einige Heilmittelpositionen der Beihilfeverordnungen unter den Vergütungssätzen der gesetzlichen Krankenversicherungen, denn diese werden jährlich angepasst.

Da auch wir gezwungen sind, wirtschaftlich zu arbeiten, und auch weiterhin den Anspruch haben, unseren Mitarbeitern Fortbildungen zu zahlen um unser Behandlungsspekturm stetig zu erweitern, können wir keine Behandlungen mehr auf Basis der Beihilfesätze durchführen.

Das Bundesministerium des Inneren hat mit seiner Pressemitteilung vom 07.02.2004 mitgeteilt: „Bei Heilmitteln gibt es seit langem unveränderte Höchstbeiträge, welche die wirklichen Kosten nicht abdecken und so automatisch zu einer Zuzahlung des Versicherten führt.“

Das heißt: Heilmittel: Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden) Höchstbeiträgen und den tatsächlichen Kosten. Wie Sie aus Ihren Arztrechnungen wissen, ist ein Steigerungssatz um den Faktor 1,4 / 1,8 oder 2,3 nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine ungewöhnliche Sache. In der Physiotherapie gibt es keine verbindliche Gebührenordnung, die Preisgestaltung obliegt keiner einheitlichen Regelung.

Vor Behandlungsbeginn schließen wir deshalb Honorarvereinbarung mit Ihnen ab, sodass Sie vorher über die Kosten informiert sind. Wenn Sie die Honorarvereinbarung mit der Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, muss diese die Höhe der Behandlungskosten akzeptieren (aktuelles Urteil des Amtsgericht Köpenick vom 10.05.2012, AZ 13 C 107/11), es sei denn, in Ihrem Vertrag haben Sie niedrigere Vergütungssätze vereinbart. Deswegen ist es hilfreich, wenn Sie sich schon vor Behandlungsbeginn mit den Tarifen Ihrer Versicherung vertraut gemacht haben.

Sie bestimmen, wie viel Ihnen Ihre Gesundheit wert ist!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Jeder gesetzlich versicherten Person in Deutschland steht es zu, jährlich bis zu 2 sogenannte „Präventionskurse“ durchzuführen. Diese Präventionskurse können in verschiedenen Bewegungsbereichen absolviert werden: Nordic Walking, präventive Rückenschule, Aquafitness, etc.

Der große Vorteil dieser Präventionskurse ist die Kostenbeteiligung der Krankenkassen. Erstattungen von bis zu 300,00 Euro sind möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Wir bieten ihnen die Möglichkeit bei uns: eine präventive Rückenschule, Aquafitness, Yoga- sowie Pilateskurse und Faszientraining und einen Mutter-Kind-Kurs als Präventionskurs durchzuführen.

Oftmals wird von den Krankenkassen publiziert, dass Rehasport nur einmal im Leben genehmigt wird. Vielen Personen reicht diese einmalige Genehmigung nicht aus, da sie durch unsere Arbeit Spaß an der Bewegung gefunden haben, ihre Schmerzen gelindert wurden und sie nicht in alte Muster zurückfallen möchten.

Gerne erklären Wir ihnen in einem persönlichen Gespräch, wie es für Sie in unserem Haus weitergehen kann.

Unsere Standorte werden auf der Startseite unsere Webseite vorgestellt. Hier können Sie auch das Behandlungsangebot des jeweiligen Standortes einsehen.

Wir bieten Herzsport, Lungensport und Rehasport in der Gruppe an.

Nötig hierfür ist eine jeweilige Verordnung nach Muster 56 für den Rehasport bzw. Funktionstraining.